Psychologische Beratung – Selbst bezahlen oder Kassenfinanzierung?
Vorteile von Selbstzahlern
- Ihr Anliegen bleibt vertraulich unter uns. Es werden keinerlei Informationen an Dritte weitergegeben.
- Sie haben keine langen Wartezeiten.
- Es entfällt die Bürokratie mit der Krankenkasse.
- Sie sind unabhängig vom Leistungskatalog einer Krankenkasse und alle wirkungsvollen Methoden können uneingeschränkt angewandt werden.
- Das Honorar für ein beruflich bedingtes Coaching ist als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
- Die Aufwendungen für ein Schmerz-Coaching können Sie gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Überlegungen zur Kassenfinanzierung
Die Kosten für eine Beratung oder ein Coaching werden nicht durch Krankenkassen oder Versicherungen übernommen.
Bitte berücksichtigen Sie, bevor Sie eine von Krankenkassen bzw. Versicherungen finanzierte Psychotherapie in Anspruch nehmen folgendes:
Die Krankenkasse kann Psychotherapie nur dann bezahlen, wenn der Psychotherapeut Sie als psychisch „krank“ definiert und bei Ihnen eine Störung diagnostiziert (z. B. „Depression“, „Erschöpfungszustand“ etc.).
Sollten Sie nach einer solchen krankenkassenfinanzierten Psychotherapie
- in eine private Krankenkasse wechseln oder
- eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder eine (Risiko-)Lebensversicherung abschließen wollen (z.B. weil sie zur Absicherung von größeren Krediten, wie Existenzgründungsdarlehen oder Immobilien von Banken gefordert werden),
müssen Sie damit rechnen, dass dies mindestens 5 Jahre lang erschwert, nur mit erheblichen (Risiko-) Aufschlägen oder gar nicht möglich sein wird.
Dies liegt daran, dass die Versicherungsunternehmen vor Abschluss einer solchen Versicherung eine Gesundheitsprüfung vornehmen, in der u. a. gefragt wird: „Haben Sie (in den letzten 5 Jahren) eine Psychotherapie gemacht oder ist Ihnen eine Psychotherapie empfohlen worden?“ Diese Frage müssen Sie wahrheitsgemäß beantworten, da Sie sonst Ihren Versicherungsschutz verlieren können, denn
- bei Bewilligung einer Psychotherapie durch eine gesetzliche Krankenkasse wird über die kassenärztliche Vereinigung abgerechnet.
Bei privaten Krankenkassen stellt der Psychotherapeut eine Rechnung an die private Krankenkasse.
In beiden Fällen gelangen die (Rechnungs-)Daten in die EDV-Systeme der Versicherungen.
Wer dann vor Abschluss einer neuen Versicherung die Frage nach psychotherapeutischer oder psychiatrischer Behandlung mit „Nein“ beantwortet, geht das Risiko ein, dass diese falsche Angabe entdeckt wird und er seinen Versicherungsschutz verliert.
- Natürlich steht auch der Therapeut einer fremdfinanzierten Psychotherapie unter Schweigepflicht, aber durch seine Rechnungsstellung erfährt die Krankenkasse/ Versicherung von den therapeutischen Sitzungen.
Wenn die Rechnung nur an Sie gestellt wird, erfährt niemand ohne Ihre Zustimmung, dass Sie an therapeutischen Sitzungen teilgenommen haben und Sie können bei einer Gesundheitsprüfung die Fragen nach einer Psychotherapie verneinen.
- Auch vor einer Verbeamtung wird in der Regel eine Gesundheitsprüfung vorgenommen.
Sollten Sie auf die Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse angewiesen sein, so kann sich die Überlegung lohnen, ob man zuvor eine Risikolebensversicherung oder eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will. Gut informiert die Stiftung Warentest über Berufsunfähigkeitsversicherungen und Risiko-Lebensversicherungen.
Weitgehend kostenfreie Beratung und Therapie können Sie von Beratungsstellen für Ehe-, Familien- und Lebensfragen erhalten.